Bitte lesen Sie die Bedingungen für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen der CORENDON TOURISTIK GMBH, Zentralgebäude OST - Raum 5.044, Terminal Ring 1, D-40474 Flughafen DÜSSELDORF, Deutschland, eingetragen im Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland unter der Nummer HRB 42194. Mit dem Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung akzeptieren Sie diese Bedingungen für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen in vollem Umfang. Sie haben die Möglichkeit, diese Bedingungen vor Vertragsabschluss zu lesen. Die Bedingungen für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen gelten für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen, die von der CORENDON TOURISTIK GMBH, Zentralgebäude OST - Raum 5.044, Terminal Ring 1, D-40474 Flughafen DÜSSELDORF, Deutschland (im Folgenden „Corendon Flights" genannt) organisiert werden. In den Fällen, die in diesen Bedingungen für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen ausdrücklich angegeben sind, gelten einzelne Punkte für individuelle Reiseleistungen, d.h. für eine einzelne Reiseleistung, die von einem Kunden erworben wurde.
1. VERTRAG ÜBER DIE TEILNAHME AN EINER TOURISTISCHEN VERANSTALTUNG
1. 1. Die vom Kunden vorgenommene Buchung wird als Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung (im Folgenden „Vertrag“) betrachtet. Die Buchung kann elektronisch über die Website www.corendonflights.com oder über die mobile Anwendung vorgenommen werden. Die Website www.corendonflights.com und die schriftlichen Informationen von Corendon Flights sind lediglich eine Aufforderung zum Vertragsabschluss und stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
1.2. Der Kunde muss 18 Jahre oder älter sein. Eine Reservierung für einen Minderjährigen erfordert die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
1.3. Vor Abschluss des Vertrages stellt der Organisator dem Kunden Standardinformationen über das entsprechende Informationsformular zur Verfügung. Insbesondere werden die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:
1.3.1. die wichtigsten Merkmale der Reiseleistungen:
- den Aufenthaltsort, die Reiseroute und die Dauer der Veranstaltung, einschließlich mindestens der Daten und der Anzahl der während der touristischen Veranstaltung vorgesehenen Übernachtungen,
- die Art, Klasse, Kategorie der Beförderung sowie Informationen über die Fahrten, insbesondere die Abfahrtszeit und den Abfahrtsort, und – falls die genaue Zeit noch nicht feststeht – über die ungefähre Abfahrts- und Rückkehrzeit,
- die Lage, Art und Kategorie der Unterkunftseinrichtung gemäß den Vorschriften des Aufenthaltslandes,
- die Anzahl und Art der Mahlzeiten,
- das detaillierte Besichtigungsprogramm, Ausflüge oder andere im Preis der touristischen Veranstaltung enthaltene Leistungen,
- ob touristische Dienstleistungen in einer Gruppe erbracht werden, und – sofern möglich – die ungefähre Größe der Gruppe,
- Informationen über die Verfügbarkeit von Reiseleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Anfrage des Reisenden, genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können;
1.3.2. den Preis des touristischen Ereignisses und das Datum seiner Zahlung sowie die Zahlungsweise und die Angabe, ob die Zahlung auf ein touristisches Treuhandkonto akzeptiert wird;
1.3.3. den Preis der Pauschalreise, einschließlich Steuern und gegebenenfalls zusätzlicher Abgaben und sonstiger Kosten, oder, falls diese Kosten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags nicht in zumutbarer Weise berechnet werden können, Informationen über die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden berechnet werden können;
1.3.4. die Mindestanzahl an Personen, die für das Zustandekommen der Pauschalreise erforderlich ist;
1.3.5. die Frist für die Benachrichtigung des Reisenden über eine mögliche Stornierung der Pauschalreise aufgrund einer zu geringen Anzahl an Reisenden, wenn die Reiseveranstaltung von der Anzahl der Reisenden abhängig ist;
1.3.6. Informationen über das Recht des Reisenden, den Vertrag über die Reiseveranstaltung jederzeit vor Beginn der Pauschalreise zu kündigen, eine entsprechende Gebühr und deren Höhe;
1.3.7. allgemeine Informationen über die geltenden Bestimmungen bezüglich Reisepass, Visum und Gesundheitsvorschriften sowie über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung;
1.3.8. den Firmennamen und die Anschrift des Veranstalters sowie die Telefonnummern oder E-Mail-Adressen;
1.3.9. Informationen über eine obligatorische Versicherung oder eine freiwillige Versicherung zur Deckung der Kosten bei Beendigung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden oder der Kosten für die Erbringung von Unterstützungsleistungen, einschließlich der Kosten für die Rückreise in das Land im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls.
1.4. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhält der Kunde Unterlagen, die relevante Daten über die gebuchte Reiseveranstaltung enthalten.
1.5. Der Vertrag über die Reiseleistung oder die Bestätigung umfasst:
1.5.1. Vor- und Nachname oder Name und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der Person, die den Veranstalter vertritt und für den Ablauf der touristischen Veranstaltung verantwortlich ist;
1.5.2. den Namen des Anbieters für den Insolvenzschutz, seine Kontaktdaten, einschließlich seiner Adresse;
1.5.3. Informationen über das Recht des Reisenden auf Übertragung der Rechte und Übernahme der Pflichten gemäß Ziffer 5.10 dieser Bedingungen;
1.5.4. besondere Anforderungen, die der Reisende dem Veranstalter mitgeteilt hat und denen die Vertragsparteien zugestimmt haben;
1.5.5. Informationen über verfügbare interne Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und Methoden zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten gemäß dem Gesetz vom 23. September 2016 über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über die Plattform für die Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten);
1.5.6. Informationen, dass der Reisende verpflichtet ist, alle während der Reise festgestellten Unstimmigkeiten zu melden;
1.5.7. Informationen, die einen direkten Kontakt mit einer Person unter 18 Jahren oder mit der für diese Person am Aufenthaltsort verantwortlichen Person ermöglichen, wenn Personen unter 18 Jahren, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen bevollmächtigten Person begleitet werden, auf der Grundlage eines Pauschalreisevertrages reisen, der eine Unterkunft beinhaltet;
1.5.8. Informationen, dass der Veranstalter:
- a) für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist,
- b) verpflichtet ist, Unterstützung zu leisten, die insbesondere darin besteht, einschlägige Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand zur Verfügung zu stellen; Unterstützung bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, einschließlich elektronischer Kommunikationsmittel; der Veranstalter kann eine Gebühr für die Unterstützungsleistung verlangen, wenn die schwierige Situation ausschließlich durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Teilnehmenden entstanden ist.
1.6. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Zahlung des vollen Preises der touristischen Veranstaltung für alle im Vertrag angegebenen Teilnehmenden und nimmt durch die Zahlung des Preises der touristischen Veranstaltung (Vorauszahlung oder voller Preis) den Vertrag an und muss und darf nicht in irgendeiner anderen Weise zustimmen.
1.7. Der Kunde schließt den Vertrag auch im Namen aller im Vertrag genannten Teilnehmenden ab und übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen auch durch diese. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die anderen Teilnehmenden der Pauschalreise über alle Einzelheiten der Pauschalreise zu informieren.
1.8. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse jeder an der Pauschalreise teilnehmenden Person anzugeben. Wird bei Vertragsabschluss eine falsche Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben, ist es nicht möglich, die notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung zu übermitteln. Informationen, die an die im Vertrag angegebene Telefonnummer/E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als korrekt übermittelt und der Veranstalter haftet nicht für falsch angegebene Kontaktdaten, die den Kontakt mit den Teilnehmenden der Pauschalreise verhindern.
1.9. Die Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen Corendon Flights und Reisebüros, die im Namen von Corendon Flights Veranstaltungen vertreiben, sind in separaten Vereinbarungen geregelt.
2. ZAHLUNG
2.1. Mit der Zahlung für eine touristische Dienstleistung oder eine touristische Veranstaltung schließt der Kunde einen Vertrag ab. Der Kunde ist verpflichtet, den gesamten Preis zu zahlen.
2.2. Als Zahlungsdatum gilt die Überweisung direkt auf das von Corendon Flights angegebene Bankkonto.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung/der touristischen Veranstaltung Reisedokumente mit sich zu führen.
2.4. Der Kunde akzeptiert die Rechnung in elektronischer Form.
3. PREISE
3.1. Die Art und der Umfang der Leistungen im Rahmen einer touristischen Veranstaltung ergeben sich aus den Angaben auf der Website www.corendonflights.com. Corendon Flights behält sich das Recht vor, die auf der Website www.corendoflights.com enthaltenen Daten jederzeit zu ändern/Corendon Flights wird den Kunden über die Änderungen in Übereinstimmung mit Art. 40 Abs. 3 des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen informieren.
3.2. Die Informationen auf der Website www.corendonflights.com sind die einzigen, die Bestandteil des Vertrags sind.
3.3. Die Preise für Dienstleistungen und touristische Veranstaltungen sowie eventuelle Zusatzleistungen, die auf der Website www.corendonflights.com veröffentlicht werden, sind in EURO angegeben. Die Zahlungsform ist eine elektronische Überweisung auf das von Corendon Flights angegebene Bankkonto. Alle Preise sind Vertragspreise.
3.4. Corendon Flights bietet keine besondere Betreuung für Minderjährige und Personen, bei denen ein Grund zur Einschränkung der Geschäftsfähigkeit besteht. Diese Personen dürfen nur unter der Aufsicht von Erwachsenen an der touristischen Veranstaltung teilnehmen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gestattet. Die Kosten für den Transport des Tieres und seinen Aufenthalt im Hotel werden vollständig vom Kunden getragen. Die Tatsache, dass der Kunde sein Haustier nicht mitnehmen kann, wenn er keine schriftliche Bestätigung erhält, kann nicht als Grundlage für Ansprüche gegenüber Corendon Flights dienen.
3.6. Die Kosten für die Beschaffung eines Reisepasses, eines Visums, eventueller Impfungen, zusätzlicher Versicherungen usw. sind nicht im Preis der Veranstaltung enthalten und liegen in der Verantwortung des Teilnehmenden der Veranstaltung. Der Preis für spezielle Hotelattraktionen, wie z. B. der Zugang zu Tennisplätzen, Minigolf usw., ist in der Regel nicht im Preis der Veranstaltung inbegriffen. Darüber hinaus erheben einige Hotels zusätzliche Gebühren für die Anmietung von Liegestühlen, Sonnenschirmen und ähnlichen Dienstleistungen.
4. ÄNDERUNGEN DER PREISE
4.1. Corendon Flights behält sich das Recht vor, den vertraglichen Preis einer Dienstleistung oder einer touristischen Veranstaltung vor deren Beginn zu ändern, wenn dies eine direkte Folge einer Änderung des Preises für die Personenbeförderung ist, die sich aus Änderungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen, der Höhe der Steuern und Gebühren auf die im Vertrag aufgeführten touristischen Dienstleistungen ergibt, die von Stellen erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Pauschalreise beteiligt sind, einschließlich Touristensteuern, Flughafengebühren und der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse. Im Falle einer Preiserhöhung wird Corendon Flights den Kunden jedes Mal per E-Mail über die Preisänderung informieren und die Erhöhung unter Angabe der Berechnungsmethode begründen. In einem Zeitraum von 20 Tagen vor dem Abreisedatum darf der im Vertrag mit dem Kunden vereinbarte Preis nicht erhöht werden. Der Kunde hat das Recht, den Preis für die touristische Veranstaltung entsprechend der im ersten Satz genannten Kostenreduzierung nach Vertragsabschluss und vor Beginn der touristischen Veranstaltung zu senken. Corendon Flights kann dann die tatsächlichen Bearbeitungskosten von der dem Kunden zustehenden Erstattung abziehen. Auf Verlangen des Kunden wird Corendon Flights einen Nachweis über die entstandenen Servicekosten erbringen.
4.2. Für den Fall, dass Corendon Flights gezwungen ist, die wesentlichen Merkmale der Reiseleistungen gemäß Art. 40 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen vom 24. November 2017 zu ändern oder eine Preiserhöhung von mehr als 8% des Gesamtpreises der touristischen Veranstaltung gemäß Ziffer vorzuschlagen, ist Corendon Flights verpflichtet, den Kunden unverzüglich per E-Mail über diese Änderungen unter Angabe der Änderungen und ihrer möglichen Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise zu informieren. In diesem Fall kann Corendon Flights dem Kunden gleichzeitig eine alternative Dienstleistung oder touristische Veranstaltung anbieten, wenn möglich von gleicher oder höherer Qualität. Nach Erhalt dieser Informationen ist der Kunde verpflichtet, Corendon Flights innerhalb der nächsten sieben Tage mitzuteilen, ob er die vorgeschlagene Vertragsänderung akzeptiert oder vom geschlossenen Vertrag unter Rückerstattung aller gezahlten Gebühren zurücktritt, ohne die Verpflichtung, die Rücktrittsgebühren zu bezahlen, oder vom Vertrag zurücktritt und eine alternative touristische Veranstaltung und deren Preis akzeptiert, falls diese dem Kunden angeboten wurde. Der Kunde, der die vorgeschlagenen Änderungen der Vertragsbedingungen akzeptiert, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Annahme der Änderung. Führt die Vertragsänderung oder ein Ersatzreiseangebot zu einer Minderung der Qualität oder der Kosten der Pauschalreise, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
4.3. Im Falle der Beendigung des Vertrages aufgrund des Rücktritts des Kunden vom Vertrag mit Rückerstattung aller gezahlten Gebühren erstattet Corendon Flights den gezahlten Preis der Veranstaltung spätestens 14 Tage nach dem Datum der Beendigung des Vertrages zurück.
4.4. Corendon Flights kann vor Beginn der touristischen Veranstaltung die Vertragsbedingungen ändern, wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, und wird den Kunden per E-Mail darüber informieren.
5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMENDEN, ÄNDERUNG DES VERTRAGS, ERSATZPERSONEN
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der touristischen Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist per E-Mail an die Adresse: servicecenter@corendonflights.com (Nr:+48 22 152 0488) zu übermitteln. Als Datum des Rücktritts vom Vertrag gilt das Datum der Eingabe der Erklärung in das ICT-System von Corendon Flights.
5.2. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder wenn er die touristische Veranstaltung/touristische Dienstleistung aus Gründen, die Corendon Flights nicht zu vertreten hat, nicht antritt, behält sich Corendon Flights das Recht vor, eine Rücktrittsgebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten zu verlangen, die nicht höher sein darf als der Betrag, der zu den in den Ziffern 5.4 und 5.5 genannten Bedingungen im Zusammenhang mit den bereits getroffenen Vorbereitungen zur Organisation einer touristischen Veranstaltung/Dienstleistung festgelegt wurde. Bei der Berechnung der fälligen Beträge werden die ersparten Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der angebotenen touristischen Leistungen berücksichtigt. Auf Wunsch des Kunden wird Corendon Flights die Höhe der Gebühren für den Rücktritt vom Vertrag begründen. Die Gebühr wird von dem für die touristische Veranstaltung/Dienstleistung gezahlten Preis abgezogen. Der nach dem Abzug verbleibende Betrag wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden vom Vertrag zurückerstattet. Das Vorstehende gilt nicht, wenn das Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vorsieht, dass der Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages kostenlos ist.
5.3. Der Kunde trägt die Kosten des Rücktritts vom Vertrag auch dann, wenn er sich nicht rechtzeitig am Flughafen oder am Ort des Beginns der touristischen Veranstaltung/Dienstleistung innerhalb der in den Reiseunterlagen angegebenen Zeit eingefunden hat oder wenn der Beginn der touristischen Veranstaltung/Dienstleistung aufgrund fehlender Dokumente, z.B. eines Reisepasses, unmöglich ist. Sofern der Kunde Corendon Flights nicht über seinen Rücktritt von der Teilnahme an der touristischen Veranstaltung/Dienstleistung bis zum Beginn der touristischen Veranstaltung/Dienstleistung (Check-in im Falle der Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung und dem Kauf der touristischen Dienstleistung selbst) informiert hat, ist er verpflichtet, per E-Mail an die Adresse: servicecenter@corendonflights.com (Nr: +48 22 152 0488) mitzuteilen, dass er nicht an einer solchen Veranstaltung/Dienstleistung teilnimmt.
5.4. Die Rücktrittsgebühr wird abhängig von der Zeit, zu der der Rücktritt vor Beginn der touristischen Veranstaltung erfolgt ist, festgelegt. Die Gebühr ist von der vom Kunden geleisteten Zahlung abzugsfähig und beträgt:
- vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum 36. Tag - kostenlos,
- ab dem 35. bis zum 21. Tag - 50%,
- vom 20. bis zum 15. Tag - 70%,
- vom 14. bis zum 8. Tag - 100%,
5.5. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand lediglich um einen Flug mit einem Charterflugzeug (eine touristische Einzelleistung), so sind die Regeln für die Änderung und Stornierung der Buchung in den Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens, das den Flug durchführt, festgelegt. Wenn der Passagier nicht abreist, hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung. Bei Stornierungen und Änderungen des Flugtickets nach der Buchung wird ein Aufschlag auf den Nettopreis des Flugtickets gemäß den folgenden Regeln erhoben:
1. Im Falle eines Rücktritts werden die Netto-Ticketgebühren zurückerstattet, die Servicegebühr wird jedoch nicht erstattet;
2. Falls der Fluggast nicht zum Flug erscheint (als Nichtanreise betrachtet), werden nur die vom Fluggast während des Buchungsvorgangs erhobenen Flughafengebühren erstattet. Die Servicegebühr und der Treibstoffzuschlag werden bei dieser Erstattung ebenfalls berücksichtigt;
3. Wenn das einfache Flugticket vom Passagier storniert wird oder der Passagier nicht zum Flug erscheint, erfolgt keine Erstattung für die erworbenen Zusatzleistungen.
5.6. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um einen Flug mit einem Charterflugzeug (eine touristische Einzelleistung), beträgt die Rücktrittsgebühr 100% der geleisteten Zahlung. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmenden vom Vertrag für Charterflüge (eine touristische Einzelleistung) unter Angabe von Personen, die alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistung erfüllen und ihr Einverständnis erklären, erhebt der Veranstalter eine Gebühr, die von der verbleibenden Zeit bis zum Tag des Abflugs abhängt:
- bis zu 36 Tage vor der Abreise beträgt die Gebühr 50 PLN pro Person,
- von 35 bis 7 Tage vor der Abreise beträgt die Gebühr 100 PLN pro Person,
- ab dem 7. Tag bis zum Tag der Abreise beträgt die Gebühr 150 PLN pro Person,
- am Tag der Abreise beträgt die Gebühr 200 PLN pro Person.
5.7. Die Prozentsätze werden für alle stornierenden Kunden vom Gesamtbetrag der Veranstaltung berechnet.
5.8. Deckt die Rücktrittsgebühr nicht die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten, hat er das Recht, höhere Beträge zu verlangen – entsprechend den dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten.
5.9. Der Kunde kann vor Beginn der touristischen Veranstaltung ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, welche die Durchführung der touristischen Veranstaltung oder die Beförderung zum Reiseziel beeinträchtigen. Der Kunde kann nur die Erstattung des gezahlten Betrags verlangen, ohne diesbezüglich einen Ausgleich oder Schadenersatz zu fordern.
5.10. Auf Wunsch des Kunden, sofern möglich und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Plätzen, besteht die Option einer einmaligen kostenlosen Vertragsänderung (dies gilt nicht für den Flug selbst), wenn die Änderung bis zu 30 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung mitgeteilt wird. Bei einer Änderung des Vertrags in einen teureren Vertrag ist die Differenz zu zahlen, die sich aus der Berechnung des Preises am Tag der Änderung ergibt. Wird der Vertrag in einen günstigeren Vertrag geändert, darf die Preisdifferenz nicht mehr als 10% des ursprünglichen Preises (aus dem ersten Vertrag) betragen. Ist die Differenz bei der ersten Änderung höher als 10%, können die Änderungen nur nach Kündigung des bestehenden Vertrags und Abschluss eines neuen Vertrags vorgenommen werden, auf dessen Grundlage der Kunde verpflichtet ist, den im neuen Vertrag angegebenen Preis für die touristische Veranstaltung/touristische Dienstleistung zu zahlen. Unter dem Begriff Vertragsänderung auf Wunsch des Kunden versteht man zum Beispiel eine Änderung des Aufenthaltsortes, der Reiseroute, der Dauer der touristischen Veranstaltung, eine Änderung der Verpflegung, des Zimmers, der Anzahl der Teilnehmenden und des Programms der touristischen Veranstaltung.
5.11. Der Kunde kann der Person, welche die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Pauschalreise erfüllt, alle Rechte aus dem Vertrag übertragen, wenn diese Person gleichzeitig alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag übernimmt. Der Kunde ist nur berechtigt, den Vertragspartnern eine solche Änderung mitzuteilen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Corendon Flights spätestens 7 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung per E-Mail über den Wechsel des Teilnehmenden zu informieren.
5.12. Bei der Buchung eines reinen Fluges (Erwerb einer touristischen Einzelleistung) ist eine Änderung des Rückreisedatums oder des Flughafens nach Beginn der touristischen Leistung nicht möglich. Bei der Buchung eines einzelnen Linienfluges sind Änderungen des Rückreisedatums oder des Flughafens nach Beginn der Reiseleistung nicht möglich, es sei denn, Corendon Flights gelingt es, von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass eine solche Änderung möglich ist, und der Kunde bestätigt schriftlich, dass er die mit einer solchen Änderung verbundenen Kosten übernimmt.
5.13. Alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag und der Änderung des Vertrages sowie die Gebühren für den individuellen Verlauf der touristischen Veranstaltung sind sofort fällig. Die Erstattung der entsprechenden Beträge erfolgt durch den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Rücktritts des Kunden vom Vertrag, und es werden keine Zinsen auf die zurückerstatteten Beträge fällig.
5.14. Im Falle von Veranstaltungen, die mit einem Linienflugzeug durchgeführt werden, können die oben genannten Bedingungen anders lauten. Die Kosten für Änderungen und Stornierungen hängen von den Kosten ab, die dem Veranstalter von den Fluggesellschaften oder dem Hotelanbieter in Rechnung gestellt werden. Bevor Sie die Änderung/den Rücktritt bestätigen, setzen Sie sich bitte mit dem Veranstalter in Verbindung, um alle damit verbundenen Kosten zu bestätigen.
5.15. Im Falle von Veranstaltungen, die mit einem Linienflug durchgeführt werden, können die oben genannten Bedingungen abweichen. Die Kosten für Änderungen und Stornierungen hängen von den Kosten ab, die dem Veranstalter von den Fluggesellschaften oder dem Hotelanbieter in Rechnung gestellt werden. Bevor Sie die Änderung/den Rücktritt bestätigen, setzen Sie sich bitte mit dem Veranstalter in Verbindung, um die damit verbundenen Kosten zu bestätigen.
6. REISE MIT DEM FLUGZEUG
6.1. Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 verpflichtet, Fluggäste, die eine Flugbeförderung in Anspruch nehmen, über die Identität des Luftfahrtunternehmens, das die Beförderung durchführt, zu informieren. Wenn das Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt ist, verpflichtet sich der Veranstalter vorübergehend, den Namen des mutmaßlichen Luftfahrtunternehmens zu nennen. Sobald das Luftfahrtunternehmen endgültig feststeht, wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich per E-Mail benachrichtigen. Im Falle eines Wechsels der Fluggesellschaft nach Vertragsabschluss wird der Kunde von Corendon Flights informiert. Corendon Flights führt Charterflüge auf der Grundlage einer Kooperation mit der Fluggesellschaft Corendon Airlines durch, behält sich jedoch das Recht vor, Fluggesellschaften und Flugnummern zu ändern. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, für die ein Flugverbot gilt, finden Sie auf der Website der Zivilluftfahrtbehörde.
6.2. Bei einem Flug im Rahmen einer touristischen Veranstaltung (Unterkunft und Flug) hat der Teilnehmende das Recht, ein aufgegebenes Gepäckstück (das beim Check-in kontrolliert wird) und ein Handgepäckstück innerhalb des Preises der touristischen Veranstaltung zu befördern, dessen zulässiges Gewicht auf der Website www.corendonflights.com in den allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften und in den Reisedokumenten angegeben ist. Bei der Buchung einer touristischen Leistung – dem Flug selbst – ist aufgegebenes Gepäck zusätzlich zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr können Sie der Website www.corendonflights.com entnehmen.
6.3. Es wird dem Kunden empfohlen, 48 Stunden vor dem Abflug die Abflugzeit auf der Website www.corendonflights.com oder in der mobilen Anwendung zu überprüfen. Im Falle des Abschlusses eines Vertrags, dessen Gegenstand nur ein Flug mit dem Flugzeug ist, ist der Kunde verpflichtet, 48 Stunden vor Abflug die Abflugzeit auf der Website [∙] zu überprüfen, wobei der Zeitpunkt der Rückkehr in den Reiseunterlagen angegeben ist.
6.4. Kunden, die an einer touristischen Veranstaltung teilnehmen, die einen Flug einschließt, oder Kunden, die einen Vertrag über eine touristische Dienstleistung abgeschlossen haben, die nur eine Flugreise zum Gegenstand hat, sollten sich mindestens zwei oder drei Stunden vor dem in den Reiseunterlagen angegebenen Abflug am Flughafen einfinden.
6.5. Die Beförderung von Sondergepäck (Sportgeräte, Rollstühle usw.) ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Informationen zu den Preisen für diese Art der Beförderung erhalten Sie bei Corendon Airlines unter www.corendonairlines.com. Corendon Airlines ist allein für die Organisation und Durchführung der Beförderung sowie für die Erhebung der Gebühren verantwortlich. Die Beförderung von Sondergepäck ist nach vorheriger Mitteilung und Bestätigung durch die Fluggesellschaft möglich. Die Beförderung von Sondergepäck vom Zielflughafen zum Hotel oder zu dem Ort, an den sich der Kunde vertragsgemäß begibt, erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Beförderung von Tieren ist nach vorheriger Mitteilung und Bestätigung durch die Fluggesellschaft gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
6.6. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes von Geld, Wertsachen, technischen Geräten und Medikamenten, die sich in dem zur Beförderung aufgegebenen Gepäck befinden. Schäden, die während des Lufttransports entstehen, werden gemäß den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes behoben. Die Beförderung von Wertsachen (Geld, Medikamente, elektronische Geräte, Wertgegenstände usw.) ist im aufgegebenen Gepäck nicht möglich.
6.7. Das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 regelt die Bedingungen für Flüge zum und vom Zielort. Schäden am Gepäck des Kunden, die bei der Beförderung auf dem Luftweg entstanden sind, müssen direkt bei der Repräsentanz von Corendon Airlines gemeldet werden, nachdem der Schaden anhand des Meldeformulars (P.I.R) festgestellt wurde. Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks muss die Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des beschädigten Gepäcks bei der Vertretung der Fluggesellschaft schriftlich eingereicht werden, im Falle des Verlusts des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen.
7. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH DEN ORGANISATOR DER TOURISTISCHEN VERANSTALTUNG
7.1. Corendon Flights kann den Vertrag kündigen, indem sie dem Kunden die Kündigung des Vertrages innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mitteilt, wenn die Anzahl der Personen bei Veranstaltungen im Rahmen von Flugreisen 140 nicht übersteigt, spätestens jedoch:
- 14 Tage vor Beginn einer touristischen Veranstaltung, die länger als 3 Tage dauert,
- 7 Tage vor Beginn einer touristischen Veranstaltung, die länger als 2-6 Tage dauert,
- 48 Stunden vor Beginn einer touristischen Veranstaltung, die weniger als 2 Tage dauert.
7.2. Corendon Flights kann den Vertrag kündigen, indem sie den Kunden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung davon in Kenntnis setzt, falls sie den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann.
7.3. Im Falle einer Kündigung des Vertrages in den unter Ziffer 7.1 oder 7.2 genannten Fällen erstattet Corendon Flights die vom Kunden gezahlten Beträge vollständig und ohne zusätzlichen Ausgleich oder Schadenersatz innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Kündigung des Vertrages.
7.4. Falls ein Reisevertrag für eine Reise ausschließlich per Flugzeug abgeschlossen wurde und das Luftfahrtunternehmen den Flug 14 bis 7 Tage vor der geplanten Abflugzeit storniert, wird Corendon Flights den Kunden darüber informieren. Der Kunde hat dann Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne zusätzlichen Ausgleich oder Schadenersatz, es sei denn, ihm wurde eine anderweitige Beförderung angeboten. Die Rückerstattung der gezahlten Beträge erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages.
8. VERANTWORTLICHKEITEN
8.1. Corendon Flights ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich. Wird eine der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht oder werden wesentliche Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt, gilt Art. 48 des Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Corendon Flights haftet für die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung von Reiseleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, gemäß Art. 50 des Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
8.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausgleich oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags über die Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung, wenn das Verschulden für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags beim Kunden oder einem Dritten liegt, der nicht mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen touristischen Leistungen in Verbindung steht, sofern dies nicht vorhergesehen oder vermieden werden konnte oder auf unabwendbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Der Ausschluss der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags entbindet Corendon Flights nicht von der Verpflichtung, dem geschädigten Kunden während der touristischen Veranstaltung Unterstützung zu leisten.
8.3. Corendon Flights haftet nicht für Schäden, die sich aus der Teilnahme des Kunden an Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungen während der touristischen Veranstaltung ergeben, die nicht von Corendon Flights organisiert werden.
8.4. Die Haftung des Veranstalters und des Reisebüros für Buchungsfehler ist in Art. 53 des Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen geregelt.
8.5. Corendon Flights beschränkt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Zivilluftfahrtgesetzes seine Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen auf das Dreifache des Preises einer touristischen Veranstaltung für jeden Kunden. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
8.6. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen aus Verträgen, d.h. Ansprüche auf Ausgleich oder Schadenersatz oder Preisminderung, verjähren nach 3 Jahren.
9. BESCHWERDEN
9.1. Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung können schriftlich beim Veranstalter unter der folgenden Adresse eingereicht werden: servicecenter@corendonflights.com (Nr::+48 22 152 0488) oder über das auf der Website www.corendonflights.com verfügbare Beschwerdeformular (gilt nur für Beschwerden, die nach dem Ende der touristischen Veranstaltung eingereicht werden). Dies muss innerhalb von 45 Tagen nach dem Ende der touristischen Veranstaltung erfolgen. In der Beschwerde ist der Kunde verpflichtet, die Mängel in der Art und Weise der Vertragserfüllung anzugeben und seine Forderungen zu spezifizieren. Der Veranstalter prüft Beschwerden innerhalb von 45 Tagen nach ihrem Eingang.
9.2. Beanstandungen bezüglich der Durchführung einer touristischen Veranstaltung müssen dem Vertreter des Veranstalters während der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden, damit der Veranstalter den Mangel unverzüglich beseitigen kann, es sei denn, die Beseitigung des Mangels ist unmöglich oder mit Kosten verbunden, die im Verhältnis zum Umfang des Mangels und dem Wert der touristischen Leistungen, auf die er sich bezieht, unverhältnismäßig hoch sind. Ein Veranstalter, der die im Vertrag vorgesehenen Leistungen, die einen wesentlichen Teil der Veranstaltung ausmachen, nicht erbringt, ist verpflichtet, ohne dem Reisenden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, eine angemessene Ersatzleistung im Rahmen der Veranstaltung zu erbringen, auch wenn die Rückkehr des Reisenden zum vertraglich vereinbarten Abreiseort nicht gewährleistet ist. Der Reisende kann die vorgeschlagenen Ersatzleistungen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind. Der Veranstalter prüft Beschwerden innerhalb von 45 Tagen nach deren Eingang.
9.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des Wertes von Leistungen, die er während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen hat, aus Gründen, die nicht dem Veranstalter zuzuschreiben sind, oder im Falle des Nichterscheinens zur vorgesehenen Abholung am Abreisetag. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Ausgleich oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, wenn das Verschulden für die Nichterfüllung beim Reisenden oder einem Dritten liegt, nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen steht und die Nichterfüllung nicht vorhersehbar oder vermeidbar war oder die Nichterfüllung durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
9.4. Die über die Website oder die XML-Integration zur Verfügung gestellten Informationen wurden vom Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen von Drittanbietern eingeholt, wobei wir davon ausgehen, dass es sich um die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen handelt. Der Veranstalter ist nicht dafür verantwortlich, wenn diese Informationen oder ein Teil davon nicht vollständig sind. Alle offensichtlichen Fehler (einschließlich Irrtümern, Druckfehlern, Währungsumrechnungsfehlern und Gebührenfehlern usw.) sind nicht bindend. Im Falle eines Fehlers behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und das vom Kunden gezahlte Geld zurückzuerstatten, ohne dafür zu haften. Einfache Fehler und Irrtümer (einschließlich Tippfehler und Fehler bei der Kalkulation von Währungsumrechnungen, Fehler bei der Bewertung und Beschreibung usw.) sind nicht bindend. Im Falle eines Preisfehlers bei Flügen, die auf Linienflügen beruhen oder vom Hotelanbieter stammen, ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung zu ändern und sie dem Kunden zu bestätigen, sofern die Buchung nicht storniert wird – der Veranstalter betrachtet die Änderung als bindend.
9.5. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher bereit. Corendon Flights nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teil. Daher kann unser Kunde die ODR-Plattform nicht nutzen.
10. VERPFLICHTUNGEN DES TEILNEHMENDEN
10.1. Der Teilnehmende ist verpflichtet, im Besitz gültiger Dokumente zu sein, die ihn zum Grenzübertritt berechtigen, und ist für diese während der gesamten Dauer der Veranstaltung verantwortlich.
10.2. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die in Polen, den Transitländern, dem Zielland, den besuchten Einrichtungen und im Flugzeug geltenden Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften einzuhalten.
10.3. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Anweisungen des Vertreters des Veranstalters zu befolgen, die auf die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung abzielen.
10.4. Der Teilnehmende ist für alle Schäden verantwortlich, die er selbst oder Personen unter seiner Obhut verursacht haben, und ist verpflichtet, diese zu beheben oder die damit verbundenen Kosten zu tragen.
10.5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter alle erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags notwendig sind. Er ist für deren Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit verantwortlich. Die Berichtigung falscher Angaben, einschließlich redaktioneller Fehler, oder die Ergänzung unvollständiger Daten weniger als 14 Tage vor dem Abreisetermin ist mit einer Gebühr von 150 PLN pro Person verbunden. Im Falle von etwaigen Fehlern – einschließlich Tippfehlern, falschen Daten, etc. – im Zusammenhang mit planmäßigen/linienbasierten Veranstaltungen – können die Kosten je nach den Bestimmungen des externen Anbieters individuell berechnet werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an den Veranstalter.
11. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
11.1. Der Verwalter der persönlichen Daten des Kunden ist die CORENDON TOURISTIK GMBH, Zentralgebäude OST - Raum 5.044, Terminal Ring 1, D-40474 Flughafen DÜSSELDORF, Deutschland (Corendon Flights), eingetragen im Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland unter der Nummer HRB 42194. Kontakt mit dem Verwalter ist möglich unter der E-Mail-Adresse: dsb@ap-datenschutz.de, der name ist Nicole Tehrani, per Brief oder per Telefon +49 221 99989 030.
11.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Datenverwalter erhoben und verarbeitet, um den zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Auslandsreise – dem Verwalter der personenbezogenen Daten – abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung touristischer Dienstleistungen, dem dieser Vertrag beigefügt ist, zu erfüllen.
11.3. Der Kunde hat das Recht, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen und sie zu korrigieren und zu löschen.
11.4. Persönliche Daten werden vom Kunden freiwillig zur Verfügung gestellt. Der Verwalter der persönlichen Daten informiert, dass der Kunde nicht gesetzlich verpflichtet ist, seine persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen, dass deren Bereitstellung jedoch für die Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist, der in den Bedingungen erwähnt wird.
12. KUNDENINFORMATIONEN UND WARNHINWEISE
12.1. Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich, die für die Durchführung der touristischen Veranstaltung erforderlich sind. Bei Nichteinhaltung der sich aus dem Vertrag ergebenden Bestimmungen und Verpflichtungen trägt der Kunde die volle Verantwortung dafür, was mit negativen Folgen verbunden sein kann, wie z.B. der Notwendigkeit, die Kosten für den Rücktritt von der touristischen Veranstaltung zu tragen.
12.2. Das Überschreiten der Grenze außerhalb der Europäischen Union ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Kinder, die mit ihren Eltern reisen, müssen im Besitz eines eigenen Reisepasses sein.
12.3. Für Kinder werden nur dann Ermäßigungen gewährt, wenn sie am Rückreisetag die für die Ermäßigung relevante Altersgrenze noch nicht erreicht haben und wenn sie mit zwei voll zahlenden Erwachsenen untergebracht sind, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
12.4. Sofern sich eine solche Verpflichtung nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, nutzt der Veranstalter keine außergerichtlichen Mittel zur Bearbeitung von Beschwerden und Entschädigungen, einschließlich der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten. In Wahrnehmung der Verpflichtungen, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, informiert der Veranstalter, dass die für die Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle, welcher der Veranstalter unterliegt, die Handelsaufsicht – Provinzialinspektor für Handelsaufsicht ist. Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten über die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform finden Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=PL. Der Reisende hat das Recht, über die oben genannte Plattform eine Beschwerde einzureichen, wenn der Vertrag über das auf der Website des Veranstalters (online) verfügbare Verfahren abgeschlossen wurde. Der Reisende kann auch Unterstützung in Bezug auf seine Rechte und bei Streitigkeiten zwischen ihm und dem Veranstalter erhalten, indem er sich an den Poviat (kommunalen) Ombudsmann für Verbraucher oder an eine soziale Organisation wendet, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört (u.a. die Verbraucherzentrale, der Polnische Verbraucherverband), oder indem er die auf der Website des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz verfügbaren Informationen nutzt – www.uokik.gov.pl.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Die Bestimmungen der mit den Kunden abgeschlossenen Verträge und Erklärungen, die darauf abzielen, die im Gesetz über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen festgelegte Haftung auszuschließen oder einzuschränken, sind ungültig.
13.2. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für den Teilnehmenden und alle Personen, die unter seinen Vertrag fallen.
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags. Dies gilt auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für touristische Veranstaltungen, die einen integralen Bestandteil des Vertrags über die Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung darstellen.
13.4. In Angelegenheiten, die nicht durch den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen.
13.5. Während des Aufenthalts werden von örtlichen Vertragspartnern optionale Ausflüge organisiert (die nicht im Veranstaltungsprogramm enthalten sind). Diese Ausflüge zählen nicht zum Angebot von Corendon Flights, sie werden von Unternehmen durchgeführt, die rechtlich und organisatorisch nicht mit dem Veranstalter der touristischen Veranstaltung verbunden sind, sie sind nicht seine Subunternehmer und somit ist Corendon Flights nicht für ihre Organisation und Durchführung verantwortlich.
13.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für touristische Veranstaltungen gelten für touristische Dienstleistungen und Veranstaltungen, die ab dem 1. April 2022 gebucht werden.
Anhänge 1 und 2 des Gesetzes vom 24. November 2017 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
STANDARD-INFORMATIONSFORMULAR FÜR VERTRÄGE ÜBER DIE TEILNAHME AN EINER TOURISTISCHEN VERANSTALTUNG, WENN DIE VERWENDUNG EINES HYPERLINKS MÖGLICH IST ODER NICHT
Die Ihnen angebotenen Dienstleistungen stellen Reiseleistungen dar und die Kombination dieser Reiseleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Infolgedessen profitieren Sie von allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten. Corendon Flights trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten touristischen Veranstaltung.
Darüber hinaus verfügt Corendon Flights über eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, die im Falle einer Insolvenz von Corendon Flights die Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, falls die Beförderung Teil der Pauschalreise ist, Ihre Heimreise sicherstellt. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Rechte im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Über den obenstehenden Link erhalten Sie als Reisender die folgenden Informationen:
Die wichtigsten Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302:
- Die Reisenden erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle notwendigen Informationen über die Pauschalreise.
- Es ist immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
- Die Reisenden erhalten eine Telefonnummer für Notfälle oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro kontaktieren können.
- Reisende können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, sofern dies innerhalb einer angemessenen Frist mitgeteilt wird, wobei zusätzliche Kosten anfallen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn sich bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffkosten) erhöhen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist; in keinem Fall darf die Preiserhöhung später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen. Übersteigt die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor, hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten gesunken sind.
- Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und erhalten eine vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen, wenn sich einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändert. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise storniert, haben die Reisenden Anspruch auf eine Erstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
- Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – zum Beispiel, wenn am Zielort ernsthafte Sicherheitsprobleme bestehen, die sich wahrscheinlich auf die Pauschalreise auswirken werden.
- Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Gebühr kündigen.
- Wenn nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erfüllt werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten geeignete Alternativleistungen angeboten werden. Reisende können den Vertrag ohne Kündigungsgebühr kündigen, wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, welche die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Reisende haben außerdem Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erbringung der Reiseleistungen.
- Der Reiseveranstalter muss dem geschädigten Reisenden Unterstützung gewähren.
- Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Wird der Reiseveranstalter nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig und umfasst die Pauschalreise eine Beförderung, ist die Rückreise der Reisenden in das Land gewährleistet.